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Vergütung im Office Management

Die bukof*-Kommission “Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung (MTV)” setzt sich mehr Chancengleichheit für Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung zum Ziel. Mit der Kampagne „Fairnetzt Euch!“ von 2020 macht sie auf die schwierigen Arbeitsbedingungen in Hochschulsekretariaten aufmerksam und fordert von Hochschulleitungen und Wissenschaftspolitik Entgeltgerechtigkeit für diese Statusgruppe. https://bukof.de/inhalte/farinetzteuch/

*bukoF (Bundeskonferenz der Frauenbeauftragten) 

 

Kernfragen der Aktionen sind:

  • Welche Qualifikationen/Abschlüsse brauche ich für welche Tätigkeiten?
  • Welche Ansprüche stellt die Tätigkeit an mich?
  • Was verändert sich z.B. durch die vermehrte Verwendung von IT oder durch die steigende Anzahl von Drittmittelprojekten?

 

In den letzten Jahren hat sich das Berufsbild der Sekretärin im allgemeinen und der Hochschulsekretärin im besonderen stark gewandelt. Der Umgang mit EDV und neue, selbständige Aufgaben haben angeleitete Tätigkeiten abgelöst. In der Vergütung hat sich dies jedoch nicht niedergeschlagen. Besonders im wissenschaftlichen Umfeld sind Anforderung und Vergütung bzw. Stellenbeschreibung und tatsächliche Arbeitsinhalte immer weiter auseinander gedriftet.

Hierzu zwei Studien:

Studie der Hans-Böckler-Stiftung

Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung

 

Möglichkeiten für eine bessere Vergütung ergeben sich derzeit, wenn sehr viele Drittmittel verwaltet werden. Z.B. ist eine Höhergruppierung nach E8 oder aber eine Aufstockung/Höhergruppierung aus dem Overhead von Drittmitteln möglich.

Auch bei Tätigkeit in einem internationalen Umfeld und häufiger beruflicher Verwendung von Fremdsprachen ist eine Vergütung bis E9 möglich. Als Voraussetzung für eine Eingruppierung nach den Merkmalen für Fremdsprachensekretär*innen gelten:

  1. Sie müssen die Fremdsprachen mit einem Zeugnis nachweisen, z.B. als Fremdsprachenkorrespondentin, Europasekretärin, mit einem Cambridge Business Certificate oder Bachelor-Abschluss. Der Abschluss muss mindesten dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Fremdsprachenabschlüsse entsprechen.
  2. Anforderungen an den Arbeitsplatz: An Ihrem Arbeitsplatz müssen die fremdsprachlichen Tätigkeiten mindestens 50% Ihrer regelmäßigen Arbeitszeit ausmachen und die Professur muss über eine E6/9-Stelle verfügen oder diese beantragen.