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Betreuungsrecht

Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
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Bild: Pixabay

Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Bedarf es in diesem Fall der Unterstützung in Rechtsangelegenheiten, wie z. B. der Gesundheits- oder Vermögenssorge, muss das Betreuungsgericht auf Antrag der Betroffenen selbst oder von Amts wegen über die Betreuerbestellung entscheiden. Sind andere Hilfen oder die Unterstützung durch eine dazu bevollmächtigte Person ausreichend, darf keine Betreuerbestellung erfolgen. Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine rechtswirksame Vollmacht erteilt werden. Eine Betreuerbestellung ist dann grundsätzlich nicht mehr erforderlich.

Mit der Patientenverfügung hat der Gesetzgeber allen volljährigen Bürgerinnen und Bürgern ein Instrument an die Hand gegeben, mit dem sie in jeder Phase ihres Lebens vorsorglich für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit festlegen können, ob und inwieweit sie in eine ärztliche Behandlung oder pflegerische Begleitung einwilligen oder diese ablehnen.

Einen guten Überblick zum Thema Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung bieten die beiden folgenden vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herausgegebenen Broschüren:

 

Beratung und Unterstützung bietet auch der SKM katholischer Verein für soziale Dienste.

Unterstützung ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer/innen:

Ehrenamtliche rechtliche Betreuer/innen werden im SKM beraten, begleitet und unterstützt, z.B. durch Erfahrungsaustausch und Fortbildung. Auch Angehörige, die diese Aufgabe übernommen haben, erfahren beim SKM Unterstützung.

Auch wird in Freiburg Beratung angeboten zu:

  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung