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Beteiligung bei Personalentscheidungen

Einstellung, Beförderung, Höhergruppierung

 

Es besteht ein Beteiligungsrecht für die Beauftragte für Chancengleichheit bei allen Einstellungen, Beförderungen und Höhergruppierungen, unabhängig von der Entgeltgruppe oder dem Frauenanteil in der jeweiligen Statusgruppe.

Aufgrund der großen Anzahl an Einstellungen nehmen die Beauftragte für Chancengleichheit bzw. ihre Stellvertreterin nach eigenem Ermessen an den Auswahlverfahren teil. Schwerpunktbereiche sind der höhere Dienst, Stellen in IT und Technik sowie die Ausbildungsstellen. Da in der IT der Anteil an Frauen deutlich erhöht werden soll, sind mindestens ebenso viele  Frauen wie Männer zum Vorstellungsgespräch einzuladen, soweit sie die vorgesehenen Voraussetzungen für die Stelle erfüllen. Bei diesen Stellenausschreibungen wenden sich die einstellenden Führungskräfte bitte frühzeitig an das Chancengleichheitsbüro.

Bitte stimmen Sie die Termine rechtzeitig mit uns ab, so dass eine Teilnahme gewährleistet ist.

Da die meisten offenen Positionen in der Stellenbörse ausgeschrieben werden, wenden sich die Beauftragte für Chancengleichheit oder Ihre Stellvertreterin auch direkt an die ausschreibende Einrichtung. Wird eine Stelle nicht öffentlich ausgeschrieben ist eine Information des Chancengleichheitsbüros unbedingt erforderlich.

Bei geplanten Beförderungen und Höhergruppierungen wenden sich die Einrichtungen und das Personaldezernat direkt an das Chancengleichheitsbüro.

Auch bei allgemeinen Maßnahmen, die  Auswirkungen auf die berufliche Situation von Frauen haben, ist eine Beteiligung erforderlich.