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Beratung

und Informationen
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Foto: Pixabay

Erstberatung an der Universität Freiburg

Die Sachbearbeiterinnen des Personaldezernates beraten zu den Rechten und Pflichten als Arbeitnehmer:in im ö.D. bzw. als Beamtin/Beamter.

Der Personalrat informiert und berät Beschäftigte der Universität zu Fragen rund um die Pflege, ebenso wie die Gleichstellungsbeauftragte für den Wissenschaftlichen Dienst.

Betriebliche Pflegeberatung an der Uni Freiburg:
Sabine Barnert: Sprechzeiten sind Mo, Mi, Do, Fr von 8.00 bis 14.00 Uhr, Telefon: +49 761 203-6909
Katharina Klaas: Sprechzeiten sind Mo - Do 09:00 bis 17:00 , Telefon +49 761 302-4411

 

Hinweise zu den finanziellen Auswirkungen der Pflegezeitgesetze

Das Finanzministerium hat das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz kommentiert und gibt Hinweise zu den Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis, das Entgelt und Entgeltbestandteile sowie die Sozialversicherung:

Hinweise des FM

 

Altersarmut durch häusliche Pflege

Frauen und Männer pflegen und betreuen in Deutschland Kinder oder Angehörige zu Hause und teilen sich Sorgearbeit häufiger als früher. Dennoch: Die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen bzw. behinderten Angehörigen gaben 26% der befragten Frauen als wesentlichen Grund für ihre Teilzeitbeschäftigung an. Männer nannten diesen Grund mit nur 3%.* Für Frauen bedeutet die Unterbrechung der Erwerbstätigkeit für eine Pflegezeit daher größere finanzielle Einbußen, da sie oft bereits früher wegen der Kinder in Teilzeit gearbeitet haben. Denn Familienstand, Kinderzahl und der Umfang der Erwerbsarbeit verbunden mit einem entsprechenden Einkommen wirken sich auf die sozioökonomischen Lebenslagen von Männern und Frauen aus.

*Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) (2015). Frauen und Männer am Arbeitsmarkt. Traditionelle Erwerbs- und Arbeitszeitmuster sind nach wie vor verbreitet.Verfügbar unter: http://doku.iab.de/kurzber/2015/kb0415.pdf (09.09.2019).

 

Pflegeberater*innen

Die Pflegeversicherung unterstützt die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen durch eine individuelle und kostenlose Pflegeberatung. Wer einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellt, dem bietet die Pflegekasse von sich aus einen Termin für eine Pflegeberatung an, die innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung stattfinden soll.

 

Pflegestützpunkte

Als örtliche Anlaufstellen für Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige dienen die sogenannten „Pflegestützpunkte“, die im Rahmen des Pflege-Weiter-Entwicklungsgesetzes seit 2008 bundesweit eingerichtet wurden. Ihre Aufgabe ist es, Pflegebedürftige und Angehörige zu beraten sowie Hilfsangebote zu vermitteln und zu koordinieren. Unter Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation sollen Pflegestützpunkte den Betroffenen helfen sich zu orientieren, die richtige Form der Unterstützung zu finden und gegebenenfalls die notwendigen Anträge zu stellen. Auf Wunsch des/der Einzelnen können alle Pflegeleistungen hier koordiniert werden.

Stadt Freiburg

Das Freiburger Seniorenbüro mit Pflegestützpunkt bietet als erste Anlaufstelle Informationen und Beratung zu folgenden Themen:

  • Ambulante Hilfen, Unterstützung in der Pflege
  • Betreutes Wohnen, Begegnungsstätten für Senioren
  • Tagespflege, Kurzzeitpflege
  • Pflegeheime
  • Kosten und Fördermöglichkeiten
  • Demenz und psychische Erkrankungen im Alter
  • Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
  • Leistungen der Pflegeversicherung
 

Kontakt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Email: seniorenbuero@stadt.freiburg.de
Telefon: 0761 / 201-3032

 

Region Freiburg

Weitere Pflegestützpunkte in der Region gibt es für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald sowie für den Landkreis Emmendingen.

 

Baden-Württemberg

Falls Ihre pflegebedürftigen Angehörigen außerhalb der Region wohnen, können Sie auf der Homepage der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte e.V. nach Pflegestützpunkten in Baden-Württemberg suchen.

 

Informationen

Die Stadt Freiburg bietet unter der Rubrik Leben in Freiburg eine Seite für Seniorinnen und Senioren an, die auch für pflegende Angehörige sehr interessant ist: Leben in Freiburg

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet auf seiner Internetseite Informationen zu vielen Themen rund um die Pflege von Angehörigen und hat zusätzlich unter der Telefonnummer 030/ 201 791 31 ein Servicetelefon eingerichtet. Das Bundesministerium für Gesundheit betreibt eine ähnliche Seite.

Die Broschüre „Pflegebedürftig – was nun?“ (Download in der rechten Seitenleiste) des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg gibt Antworten auf Fragen zum Thema Pflegebedürftigkeit.

Auf dem Portal des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald steht die Broschüre "Pflegebedürftig – Was tun? Wegweiser zur Förderung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege " als Download zur Verfügung.

Die Kirchliche Sozialstation Nördlicher Breisgau e.V. hält auf ihrer Internetseite zahlreiche Informationen für ältere Menschen und deren Angehörige bereit.

Auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie Informationen zum Betreuungsrecht, zur Patientenverfügung und zum Thema Vorsorgevollmacht. Hier können Sie Broschüren, Formulare und Textbausteine zu diesen Themen herunterladen.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert in seinem Familienwegweiser anschaulich zu verschiedenen Themen und Aspekten der Pflege.